Wege

"Um zu überzeugenden Lösungen zu kommen, muss man manchmal auch unkonventionelle Wege gehen."

Arbeitsrecht

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Mülheim

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Abfindungsrechner

Berechnen Sie ganz einfach und mit wenigen Angaben die Höhe einer möglichen Abfindung. Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ob sich eine Abfindung durchsetzen lässt und wie hoch diese ausfällt, hängt von den individuellen Umständen Ihrer Kündigung ab. Unser Ziel ist eine Abfindung durchzusetzen und die hier errechnete Abfindungssumme deutlich zu erhöhen. Wichtig ist, dass Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen, da die Fristen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sehr kurz sind. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich für eine kostenfreie Ersteinschätzung, um Ihre Ansprüche zu wahren!

Erwarten Sie Ihre Kündigung in den nächsten 30 Tagen?

Wie viele Mitarbeitende arbeiten in Ihrem Unternehmen?

Seit wann arbeiten Sie in Ihrem Unternehmen?

Wurde Ihnen fristlos gekündigt?

Liegen bei Ihnen besondere Umstände vor?

Hat Ihr Arbeitgeber Kenntnis von Ihrer Situation?

Haben Sie eine besondere Rolle im Unternehmen?

Wie hoch ist Ihr Monatsgehalt (brutto)?

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Ihre Auswertung

In der Regel keine Abfindung.

Es sei denn, eine Abfindung wurde ausdrücklich im Anstellungsvertrag vereinbart.

Welcher Fall trifft auf Sie zu?

Haben Sie den Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben?

Erwarten Sie Ihren Aufhebungsvertrag in den nächsten 30 Tagen?

Seit wann arbeiten Sie in Ihrem Unternehmen?

Wie viele Mitarbeitende arbeiten in Ihrem Unternehmen?

Wie hoch ist Ihr Monatsgehalt (brutto)?

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Ihre Auswertung

Der Aufhebungsvertrag ist voraussichtlich nicht anfechtbar.

Nach einer erfolgten Unterschrift sind Aufhebungsverträge nur in Ausnahmefällen anfechtbar.

Kostenfreie Ersteinschätzung

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